Nachhaltigkeitsbericht und CSRD ab 2024: Das sollten Sie wissen

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Um die Nachhaltigkeitsziele der EU zu erreichen und die Wirtschaft in eine umweltfreundlichere und sozial verantwortlichere Richtung zu lenken, hat die Europäische Union entschieden, strengere Standards für das Reporting im Bereich der Nachhaltigkeit einzuführen. Dies soll eine umfassendere und transparentere Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) von Unternehmen gewährleisten. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist ein zentrales Element dieser Initiative, deren Bestreben es ist, die Nachhaltigkeitsziele der EU zu erreichen und die Wirtschaft in eine umweltfreundlichere und sozial verantwortlichere Richtung zu lenken.

Nachhaltigkeit gewinnt immer mehr an Bedeutung

Investoren und Verbraucher legen zunehmend Wert auf nachhaltige Praktiken und bevorzugen Unternehmen, die in diesen Bereichen führend sind. Die CSRD zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Unternehmen nicht nur über ihre finanziellen Ergebnisse, sondern auch über ihre Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft berichten.

CSRD und die Non-Financial Reporting Directive (NFRD)

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine Initiative der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Transparenz und Konsistenz der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu verbessern. Diese Richtlinie erweitert die bestehenden Anforderungen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und verpflichtet eine größere Anzahl von Unternehmen, detaillierte Informationen über ihre Nachhaltigkeitspraktiken offenzulegen.

Die CSRD ist ein wesentlicher Bestandteil der EU-Strategie zur Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft und zur Erreichung der Klimaziele.

CO2-Fußabdruck

Ein zentraler Aspekt der CSRD ist die Berichterstattung über CO2-Emissionen. Unternehmen müssen ihre Treibhausgasemissionen offenlegen, was eine wichtige Rolle bei der Bewertung ihrer Umweltauswirkungen spielt. Diese Informationen sind entscheidend, um die Fortschritte der Unternehmen bei der Reduzierung ihres CO2-Fußabdrucks zu beurteilen und um sicherzustellen, dass sie einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der EU leisten.

Umwelt, Soziales und Governance

Neben den Umweltaspekten verlangt die CSRD aber auch eine umfassende Berichterstattung in den Bereichen Social (Soziales) und Governance. Dies bedeutet, dass Unternehmen Informationen über ihre sozialen Praktiken und Beziehungen, wie Arbeitsbedingungen etc., bereitstellen müssen.

Ebenso muss über die Unternehmensführung, einschließlich Ethikrichtlinien, Korruptionsbekämpfung und Risikomanagement, berichtet werden. Diese ganzheitliche Betrachtung gewährleistet, dass alle drei Aspekte von ESG einbezogen werden.

EU-Taxonomieverordnung

Darüber hinaus steht die CSRD in direktem Zusammenhang mit der EU-Taxonomieverordnung, einem Klassifikationssystem, das festlegt, welche Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Die Berichterstattung im Rahmen der CSRD soll sicherstellen, dass Unternehmen Informationen darüber bereitstellen, wie ihre Aktivitäten mit den Kriterien der EU-Taxonomie übereinstimmen. Dies ermöglicht es Investoren und anderen Stakeholdern, fundierte Entscheidungen darüber zu treffen, inwieweit Unternehmen tatsächlich nachhaltig agieren und zur grünen Wirtschaft beitragen.

Doppelte Wesentlichkeit

Die praktische Umsetzung der CSRD-Anforderungen stellt für Unternehmen eine bedeutende Herausforderung dar, bietet jedoch auch eine Chance zur Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitspraktiken. Ein zentrales Element ist dabei das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit.

Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit besagt, dass Unternehmen nicht nur berichten müssen, wie Nachhaltigkeitsthemen ihre Geschäftstätigkeit beeinflussen, sondern auch, wie ihre Geschäftstätigkeit die Umwelt und die Gesellschaft beeinflusst.

European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Um die Einhaltung der CSRD zu standardisieren, werden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) entwickelt. Diese Standards sollen es Unternehmen ermöglichen, relevante Daten auf konsistente und vergleichbare Weise zu erfassen und zu präsentieren.

Die ESRS decken eine breite Palette von Themen, einschließlich Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten, ab und sind darauf ausgerichtet, die Anforderungen der CSRD zu erfüllen, indem sie klare Leitlinien und Kriterien für die Berichterstattung vorgeben.

Mittlere und große Unternehmen werden stärker in die Pflicht genommen

Eine Vielzahl der Firmen, die von öffentlichem Interesse sind (Public Interest Entities), müssen künftig Nachhaltigkeitsberichte abliefern. Dies umfasst auch öffentlich-rechtliche Unternehmen, die staatliche Aufgaben erfüllen. Für GmbHs und AGs wird die Pflicht zur Berichterstattung von bestimmten Kriterien abhängig gemacht.

Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen, einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro netto erzielen oder eine Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro aufweisen, fallen unter diese Regelung. Diese Kriterien stellen sicher, dass insbesondere mittlere und große Unternehmen in die Pflicht genommen werden.

START GRÖSSE KRITERIEN (MIND. 2 MÜSSEN ERFÜLLT SEIN) BETRIFFT
AB 2024 BZW. 2025 GROSS

Durchschnittliche Mitarbeiteranzahl > 250

Bilanzsumme > 25 Mio. €

Nettoumsatz > 50 Mio. €

PIEs (Public Interest Entities)

GmbHs, AGs

AB 2026 MITTEL

Durchschnittliche Mitarbeiteranzahl > 50 / < 250

Bilanzsumme > 5 Mio. € / < 25 Mio. €

Nettoumsatz > 10 Mio. € / < 50 Mio. €

PIEs 

AB 2026 KLEIN

Durchschnittliche Mitarbeiteranzahl > 10 / < 50

Bilanzsumme > 450.000 € / < 5 Mio. €

Nettoumsatz > 900.000 € / < 10 Mio. €

PIEs 

x SEHR KLEIN

Durchschnittliche Mitarbeiteranzahl < 10

Bilanzsumme < 450.000 €

Nettoumsatz < 300.000 €

x

Vorteile eines Nachhaltigkeitsberichts

Einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen kann auch für jene Unternehmen zahlreiche Vorteile bringen, die nicht von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betroffen sind. Durch die Erhöhung der Transparenz eines Unternehmens wird zum Beispiel das Vertrauen bei Kunden, Investoren und anderen Stakeholdern gestärkt.

Zitat_Die freiwillige Erstellung eines Nachaltigkeitsberichts ist ein Ausdruck von Unternehmensverantwortung und vision_LeitnerLeitner_Michael Zeppelzauer_CegekaIn einer Zeit, in der ethische und nachhaltige Geschäftspraktiken immer wichtiger werden, kann ein solcher Bericht auch ein entscheidendes Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb sein und die Marktposition eines Unternehmens stärken.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung fördert auch die interne Reflexion über Geschäftspraktiken, was zu effizienteren und nachhaltigeren Prozessen und damit zur Unterstützung der strategischen Planung und des Risikomanagements führen kann. Langfristig kann sie auch zu Kosteneinsparungen und einer besseren Betriebsleistung führen.

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