Digital Organizational Resilience Act:
Was Sie als Finanzdienstleister jetzt wissen müssen
Bis zum 17.01.2025 haben Finanzdienstleister noch Zeit. Bis dahin muss DORA, die neue EU‑Verordnung zur Sicherstellung der Betriebsstabilität digitaler Systeme, vollständig umgesetzt worden sein. Das Ziel: Den Betrieb der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) gegenüber schwerwiegenden Betriebsstörungen und Cyberangriffen widerstandsfähig zu machen. Eine große Herausforderung. Was ist zu beachten? Was ist zu tun?
Mit DORA wird ein einheitliches Regelwerk geschaffen, das zentrale, digitale operative Anforderungen für Finanzdienstleister in der gesamten EU einführt. Dies umfasst unter anderem umfangreiche gesetzliche Neuregelungen zum IT-Risiko- und Sicherheitsmanagement, Vorgaben für das Compliance Management System für IKT-Drittdienstleister aber auch Kommunikations- und Informationspflichten.
IKT-Governance & Risk Management
IKT-Störungen &
Meldepflichten
Digitale operationelle Resilienztests
IKT-Drittdienstleister Risk Management
Austausch von Informationen und Erkenntnissen
mit DORA als Bestandteil
Technische Umsetzung von DORA durch Automatisierung
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